Die Stadt Frankfurt am Main arbeitet daran, ihre Online-Angebote barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gemäß EU-Richtlinie 2016/2102 gilt für das Angebot frankfurt-inklusiv.de, nicht jedoch für verlinkte Angebote und Dienste.
Die Stadt Frankfurt am Main ist bemüht, die Anforderungen des jeweils gültigen Stands der Barrierefreiheit vollständig zu erfüllen. Frankfurt.de ist überwiegend mit den derzeit gültigen Vorschriften zur Barrierefreiheit (BITV 2.0, 2019/WCAG 2.1) vereinbar. Inhalte und Funktionen, die dem derzeit noch nicht vollständig entsprechen, sind nachfolgend aufgeführt.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind gemäß der Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 nicht vollständig barrierefrei:
Die nachstehend aufgeführten Funktionen sind nicht barrierefrei:
Die Stadt Frankfurt am Main arbeitet daran, die barrierefreien Angebote weiter auszubauen.
Diese Erklärung wurde am 04.06.2020 erstellt. Die Aussagen in der Erklärung bezüglich der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind richtig und beruhen auf einer tatsächlichen Bewertung in Form einer von der öffentlichen Stelle durchgeführten Selbstbewertung.
Bei Fragen zur Barrierefreiheit von frankfurt-inklusiv.de wenden Sie sich bitte an die
Stabsstelle Inklusion im Dezernat für Soziales, Senioren, Jugend und Recht, Frankfurt am Main stabsstelle.inklusion@stadt-frankfurt.de
oder verwenden Sie unser Kontaktformular.
Wenn Sie Vorschläge für mehr barrierefreie Angebote auf unserer Website machen möchten, schreiben Sie uns unter den genannten Kontaktmöglichkeiten. Wenn Sie darüber hinaus ein Durchsetzungsverfahren anstrengen möchten, finden Sie hier die zuständige Stelle:
Landesbeauftragte für Barrierefreiheit
Aufgaben der Durchsetzungsstelle:
https://lbit.hessen.de/sites/lbit.hessen.de/files/2021-10/flyer_lbit_2021_v3_bf.pdf