Inklusion ist ein Menschenrecht. Wörtlich bedeutet es Einbeziehung und Zugehörigkeit, also das Gegenteil von Ausgrenzung.
Jeder Mensch hat besondere Eigenschaften. In einer inklusiven Gesellschaft ist es normal, unterschiedlich zu sein.
Alle sind willkommen und Anderssein ist kein Makel, sondern eine Bereicherung.
Inklusion ist gelungen, wenn jeder Mensch überall dabei sein kann,
ob im Wohnviertel, in der Kindertagesstätte, in der Schule, am Arbeitsplatz oder in der Freizeit.
Deutschland steht zur Inklusion und hat die UN-Behindertenrechtskonvention unterzeichnet. Menschen mit Behinderung sollen nicht ausgegrenzt werden.
Ein Ziel ist zum Beispiel, dass Kinder mit Behinderung nicht in besondere Kindertagesstätten oder Schulen gehen. Kinder mit und ohne Behinderung sollen miteinander lernen und jedes soll die Förderung erhalten, die es benötigt. Frankfurt hat sich auf den Weg gemacht, dieses Ziel zu erreichen.
Inklusion gilt nicht nur für Menschen mit Behinderung.
Auch andere Menschen haben besondere Eigenschaften. Niemand soll wegen seines Geschlechts, seines Alters, seiner Religion, seiner ethnischen Herkunft, seiner sexuellen Orientierung oder wegen anderer Besonderheiten ausgegrenzt werden. Jeder soll überall dabei sein können.
Inklusion ist ein Fortschritt im Vergleich zur Integration. Nur bei der Inklusion werden Menschen nicht separiert oder ausgegrenzt. Jeder Mensch wird in seiner Individualität von der Gesellschaft akzeptiert und hat die Möglichkeit, an ihr teilzuhaben.
Veranschaulichung verschiedener Konzepte des Zusammenlebens